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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 272

Fall Hermann Holzwurm

Aufgabe aus der Umsatzsteuer

Michaela Schulz und Klaus Hirschberg

I. Sachverhalt

Allgemeines

Hermann Holzwurm (HH) betreibt seit Jahren in Zwiesel die Schreinerei Holzwurm. Diese befindet sich in gemieteten Räumen in der Blumengasse 18. Laut Mietvertrag hat HH monatlich 1 000 € zzgl. 190 € Umsatzsteuer zum 15. jeden Monats zu bezahlen. Aufgrund eines Bankfehlers wird die Miete für Dezember 2010 wieder zurückgebucht. Als HH den Fehler bemerkt, weist er den Betrag erneut an, die Zahlung erfolgt jedoch aufgrund der Feiertage erst am .

In Zwiesel besitzt HH eine Eigentumswohnung, die er zusammen mit seiner Ehefrau und der Tochter bewohnt. Daneben vermietet HH seit Jahren eine Wohnung in Bad Reichenhall an die Ehegatten Krankl. Die monatliche Miete beträgt laut Mietvertrag 870 €.

Die Eheleute HH besitzen ein Einfamilienhaus in Deggendorf, das sie seit 2006 an die Familie Schön für 1 200 € monatlich vermieten.

Nachdem HH im Jahr 2009 einen Bauplatz geerbt hat, beginnt er in 2010 mit dem Bau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Zwiesel. Laut Bauplan entstehen im Erdgeschoss zwei Einheiten, die an gewerbliche Nutzer vermietet werden sollen und im Obergeschoss eine Wohnung, die der Tochter unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll (siehe Tz. 4). Die F...

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