StuB Nr. 7 vom Seite 1

Besteuerung von Freiberuflern

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Bei der Besteuerung von Freiberuflern haben sich aktuelle Entwicklungen sowohl bei der Einkünftequalifikation als auch bei der Einkünfteermittlung ergeben. Zuletzt hatte der BFH insbesondere im Bereich der EDV-Berater und bei der Einkünftequalifikation von Insolvenzverwaltern, Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern Gelegenheit, seine Rechtsprechung an die Entwicklung des Berufsbilds in der Praxis anzupassen bzw. allgemein den Anwendungsbereich des § 18 EStG zu erweitern. Im Hinblick auf die Einkünfteermittlung bestätigt die jüngere Rechtsprechung des BFH die Risiken, die sich bei der Auseinandersetzung freiberuflicher Praxen oder Sozietäten ergeben. Der Beitrag von Hallerbach ab S. 250 beschäftigt sich unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung mit der Besteuerung von Freiberuflern.

Gesellschafterdarlehen nach MoMiG

Im Rahmen der Insolvenz einer GmbH stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlichen Behandlung des Darlehensausfalls auf Gesellschafterebene. Denn der Gesellschafter verliert neben seiner Beteiligung an der GmbH auch die Darlehensforderung, somit ist zu untersuchen, wie die Anschaffungskosten der Beteiligung sowie die Darlehensverluste steuerlich berücksichtigt werden können. Die bisherige Rechtsprechung des BFH sowie die Verwaltungsauffassung im unter Berücksichtigung der Rechtslage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am stellt Ott ab S. 243 dar.

Rückkaufverpflichtungen beim Kfz-Händler

Der IV. Senat des zugunsten der Kfz-Händler entschieden: Die mit einem Neuwagenverkaufsgeschäft einhergehende Rücknahmeverpflichtung (sale and buy back-Gestaltung) ist mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem höheren Teilwert als Verbindlichkeit gewinnmindernd zu passivieren. Das Urteil hat mit seiner Parallelwertung zu Optionsgeschäften als Finanztransaktionen steuerbilanzielles Neuland betreten und kam im Ergebnis überraschend. Die Finanzverwaltung hat daraufhin einen Nichtanwendungserlass vom herausgegeben. Aktuell hat sich nun der I. Senat in seinem Judikat vom der steuerrechtlichen Wertung durch den IV. Senat angeschlossen und die Einräumung der Rückverkaufsoptionen als zu passivierende Verbindlichkeit anerkannt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist sich damit einig in ihrer Beurteilung der Rückverkaufsoptionsgeschäfte, wie Prinz in seinem Beitrag ab S. 262 zeigt.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 7/2011 Seite 1
NWB WAAAD-80779