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Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und Provisionen 6. Teil Wertungsunterschiede und Divergenzen zwischen Strafrecht, Steuerrecht und Finanzstrafrecht
Nach den Beiträgen in IWB F. 3 Gr. 1 S. 1691, IWB F. 5 Österr. Gr. 2 S. 489, IWB F. 5 Österr. Gr. 2 S. 497, IWB F. 3 Gr. 1 S. 1737 und IWB F. 5 Österr. Gr. 2 S. 503 stellt sich die Frage der Wertungsunterschiede.
I. Steuerrecht
Den ersten spezifisch steuerrechtlichen Grundsatz, der im vorliegenden Zusammenhang zu nennen ist, hat Stoll (a. a. O., S. 1721) sehr prägnant formuliert, indem er festhielt, dass ”das Steuerrecht deutlich am Gedanken der sittlichen Neutralität ausgerichtet” und ”sittlich indifferent” sei. Es könne daher ”nicht Anliegen der Besteuerung sein, mit bestimmten rechts- oder sittenwidrigen Verhaltensweisen pönalisierende Steuerfolgen generalpräventiver Art zu verbinden, um einem solchen Vorgehen ganz allgemein zu begegnen”.
Daraus folgt, dass das Steuerrecht nicht dazu missbraucht werden darf, vermeintliche oder reale Strafbedürfnisse zu befriedigen; dazu ist vielmehr ausschließlich das Strafrecht aufgerufen, und nur das Strafrecht enthält auch jene Kautelen und Sicherungen, die die mit Strafsanktionen im Regelfall verbundenen Grundrechtseingriffe als zulässig und vertretbar erscheinen lassen. Dass dies für das Steuerrecht an sich eben nicht gilt, zeigt sich sehr deu...