Arbeitshilfe Oktober 2011

Stromsteuerentlastung für keramische Waren - Mustereinspruch

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Ist die Herstellung von Graphitelektroden (als Waren der Position 8545 KN - nicht Position 6903 KN) in die Abteilung DL 31 „Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.ä.”, nicht der Abteilung DI 26 „Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden” der NACE Rev. 1.1. einzuordnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB LAAAD-80401