Arbeitshilfe Dezember 2011

Arbeitszimmer als „anderer Arbeitsplatz” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bei ungenügender technischer Ausstattung für Fortbildung - Mustereinspruch

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Steht ein „anderer Arbeitsplatz” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung, wenn dieser (Großraumbüro)Arbeitsplatz aufgrund der mangelnden Ausstattung für die Ausübung der betreffenden beruflichen Tätigkeit --interaktiver Englischsprachkurs am PC-- nicht in erforderlicher Weise geeignet ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAD-80396