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Erneute Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
IV. Besteuerungsfolgen einer Veräußerung der Anteile an der ausländischen Zwischengesellschaft durch einen unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner
§ 3 Nr. 41 Buchst. b EStG dehnt die durch § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG vorgegebene Steuerbefreiung für Gewinnausschüttungen auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an der ausländischen Zwischengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen aus, damit auch in diesem Fall eine steuerliche Doppelbelastung vermieden werden kann. Den Anteilsveräußerungsgewinnen gleichgestellt sind Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Zwischengesellschaft sowie Gewinne aus der Herabsetzung ihres Nennkapitals.
Damit der Anteilsveräußerungsgewinn beim unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht neben den hinzugerechneten Zwischeneinkünften erneut der Besteuerung unterliegt, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
(1) Für das Kalender-/Wirtschaftsjahr, in dem der Anteilsveräußerungsgewinn erzielt wird, oder für die vorangegangenen sieben Kalender-/Wirtschaftsjahre müssen aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge in entsprechender Höhe der Einkommensteuer unterlegen haben. Ein innerer Zusammenhang zwischen dem erzielten Anteilsveräußerungsgewinn und den hinzuger...