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BBK Nr. 8 vom Seite 388

Gebäude-AfA nach BilMoG

Dipl.-Kfm. Robert Püttner, Berlin

[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie eine fachliche Frage? Schreiben Sie an bbk-leserfrage@nwb.de. Oder diskutieren Sie in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

Wie ist [i]Theile, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 3. Aufl., S. 87 ff., NWB IAAAD-62378die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum nach Inkrafttreten des BilMoG zu behandeln?

Antwort

1. Handelsrechtliche Abschreibung

[i]Abschreibung nach dem tatsächlichen WerteverzehrDie handelsrechtliche planmäßige Abschreibung bemisst sich für abnutzbare Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB nach deren voraussichtlicher Nutzungsdauer. Eine bestimmte Art der Abschreibung ist nicht vorgeschrieben. Zulässig sind alle Abschreibungsarten, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und die insbesondere den Werteverzehr des Vermögensgegenstands sachgerecht abbilden. Danach kommt vor allem die lineare Abschreibung in Betracht, aber auch andere Abschreibungsmethoden (degressiv, progressiv, nach der Leistung) – immer vorausgesetzt, dies entspricht dem tatsächlichen „Verschleiß”.

[i]Gilt auch für GebäudeDas Handelsrecht unterscheidet nicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, sondern nur danach, ob deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Dah...

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