Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Kündigung der Haftpflichtversicherung
Leitsatz
Der mit Erlöschen der Haftpflichtversicherung eines Steuerberaters gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG erfolgte Widerruf der Bestellung
als Steuerberater ist rechtmäßig, wenn auch im finanzgerichtlichen Verfahren weder die Neubegründung des gem. § 67 StBerG
erforderlichen Versicherungsschutzes noch der Einschluss in die bei einem neuen Arbeitgeber bestehende Versicherung nachgewiesen
wird und aus dem Auftreten im finanzgerichtlichen Verfahren auf eine neben der Beschäftigung bei einer Steuerberatungsgesellschaft
ausgeübte selbständige Tätigkeit geschlossen werden kann
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