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Weitere Klärung abkommensrechtlicher Behandlung von Immobilieneinkünften
Claw-back-Besteuerung in Großbritannien
Am veröffentlichte der BFH seine Entscheidung zur abkommensrechtlichen Freistellung von Gewinnen aus der Veräußerung britischer Immobilien ( NWB VAAAD-62809). Nach Auffassung des BFH darf ein Gewinn aus der Veräußerung britischen Grundbesitzes bei einer bloßen Nachversteuerung zuvor geltend gemachter Abschreibungen (sog. Claw-back-taxation) in Deutschland besteuert werden, da eine abkommensrechtliche Veräußerungsgewinnbesteuerung in diesem Fall nicht vorliege und somit die subject-to-tax-Klausel greife.
I. Sachverhalt
[i]Sachverhalt des AusgangsrechtsstreitsDie Klägerin - eine KG deutschen Rechts - ist einzige Kommanditistin von 13 Kommanditgesellschaften britischen Rechts (Limited Partnerships - LP) mit britischem Grundbesitz. Im Jahr 1998 erwarb eine der LP eine in Großbritannien belegene Immobilie für 31,6 Mio. DM, deren Bestandteile zum Teil für eine Geltendmachung steuerlicher Abschreibungen (capital allowances) qualifizierten. Im Streitjahr 1999 wurde die Immobilie für 35,5 Mio. DM veräußert, wobei eine Nachversteuerung der zuvor geltend gemachten Abschreibungen erfolgte. Darüber hinaus erzielten die LP Zinserträge, welche in Großbritannien nicht bes...