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IWB 7/2011 S. 235

Lettland | Umsatzsteueränderungen 2011

[i]Umsatzgrenze für Registrierung wird angehobenZum sind die folgenden Umsatzsteueränderungen in Kraft getreten: Die Umsatzgrenze für die Registrierung wird von 10.000 LVL auf 35.000 LVL angehoben. Darüber hinaus wird die Fiskalvertretung eingeführt und die Einfuhr von Handelswaren (auch auf dem Postweg) bis zu einem Wert von 10 € von der Umsatzsteuer befreit.

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