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IWB 7/2011 S. 234

China | Vorzugsbesteuerung für Unternehmen mit niedrigen Gewinnen verlängert

[i]Verlängerung der Vorzugsbesteuerung für Unternehmen mit niedrigen GewinnenDas Chinesische Finanzministerium und die zentrale Steuerbehörde, das SAT, haben in einer gemeinsamen Mitteilung die Verlängerung der Vorzugsbesteuerung für Unternehmen mit niedrigen Gewinnen bekannt geben. Danach ist nur die Hälfte des erzielten Gewinns mit einem ermäßigten Sondersteuersatz von 20 % zu versteuern. Voraussetzung dafür ist aber, dass das jährlich zu versteuernde Einkommen die Grenze von 30.000 CNY (ca: 3.400 €) nicht übersteigt.

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