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IWB Nr. 21 vom Seite 1063 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 1576

Die österreichische Privatstiftung — „Tax-haven” für deutsche Steuerpflichtige? — (Teil 2)

von Prof. Dr. Michael Heinhold, StB, Universität Augsburg

III. Die laufende Besteuerung der Stiftungsgewinne

1. Die laufende Besteuerung der Stiftungsgewinne nach österreichischem Recht

a) Steuerpflicht und Tarif

Als juristische Person mit obligatorischem Sitz in Österreich ist die Privatstiftung unbeschränkt KSt-pflichtig und unterliegt prinzipiell mit allen ihren in- und ausländischen Einkünften der 34%igen österreichischen KSt (§ 22 Abs. 1 öKStG).

b) Einkunftsermittlung

Mit Ausnahme von nichtselbständigen Einkünften kann eine Privatstiftung Einkünfte aus allen Einkunftsarten haben. Gewerbliche Einkünfte sind allerdings wegen des Verbots der gewerblichen Betätigung nur möglich als Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen, atypischen stillen Gesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.

Buchführungspflichtige Steuerpflichtige können an sich auch nach österreichischem KSt-Recht (§ 7 Abs. 3 öKStG) nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben — analog zum deutschen § 8 Abs. 2 KStG. Die Privatstiftung ist, wie oben schon festgestellt wurde, zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichtet. Steuerlich werden ihre Einkünfte dennoch den 7 Einkunftsarten zugeordnet. Dies ist als Sonderbestimmung für Pri...

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Die österreichische Privatstiftung — „Tax-haven” für deutsche Steuerpflichtige? — (Teil 2)

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