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Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-79870 Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen bieten ein erhebliches steuerliches Gestaltungspotenzial. Aber auch mit dem überarbeiteten (BStBl 2011 I S. 37) hat die Verwaltung an den restriktiven Voraussetzungen zur steuerrechtlichen Anerkennung festgehalten.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Laufzeit, Tilgung, Zinsen und Absicherung halten Fremdvergleich stand Fremdvergleich: Die allgemeinen Voraussetzungen sind vom Fremdvergleich abgeleitet, d. h. Vertragsinhalt und -durchführung müssen den Verträgen zwischen fremden Dritten, hier zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten, entsprechen. Es wird vorausgesetzt, dass
eine Vereinbarung über die Laufzeit und die Art sowie den Zeitpunkt der Tilgung getroffen wird,
Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden und
der Rückzahlungsanspruch ausreichend besichert ist.
Der BFH hat m. E. in seinem Urteil v. - IX R 46/08 (BStBl 2011 II S. 24) klargestellt, dass diese Erfordernisse durch einen konkreten Fremdvergleich im Einzelfall überlagert werden können. [i]Zivilrechtliche Unwirksamkeit mit evtl. verstärkter IndizwirkungZum Fremdvergleich gehört ebenfalls, dass Verträge grds. zivilrechtlich wirksam geschlossen werden müssen, wenn auch die Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse n...