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BGH 17.02.2011 III ZR 144/10, NWB 15/2011 S. 1231

Kapitalanlagerecht | Haftung für Anlageberatung ohne vorherige Prüfung der Anlage auf plausible Wertentwicklung

Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler (hier: hohe versteckte Kosten für Dienstleistungen) hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch hinsichtlich der prognostizierten Wertsteigerung der Anlage, insbesondere wenn sie werbend hervorgehoben wird. Der Vermittler kann sich nicht damit entlasten, dass er keine eigenen Berechnungen für den Kunden erstellt hat. Im Streitfall verurteilte das Gericht den Anlagevermittler eines geschlossenen Immobilienfonds daher wegen fahrlässiger Verletzung seiner Au...

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