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Die Besteuerung ausländischer Lebensversicherungen von Deutschen
Ausländer schließen nicht selten Lebensversicherungen bei deutschen Lebensversicherungsunternehmen ab. Inwieweit hierdurch eine deutsche Besteuerung ausgelöst wird, war Gegenstand der Darstellung in IWB F. 3 Gr. 1 S. 1529 ff. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit dem umgekehrten Fall, in dem Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Lebensversicherungen bei ausländischen Versicherungsunternehmen abschließen.
I. Private Lebensversicherungen
1. Nationales Recht (ohne DBA)
a) Grundzüge der Besteuerung von privaten Lebensversicherungen
Prämien zu Lebensversicherungen sind Sonderausgaben, wenn die Voraussetzungen des § 10 EStG erfüllt sind. Praktisch kommt der Sonderausgabenabzug allerdings häufig nicht zum Zuge, weil die vom Gesetz vorgesehenen Höchstbeträge durch andere Versicherungsbeiträge erschöpft oder durch die Vorsorgepauschale des § 10c Abs. 2 EStG ausgezehrt sind. Vor allem Zinsen kreditfinanzierter Lebensversicherungen können u. U. Werbungskosten sein, wenn die Versicherungsleistung ihrerseits Einkommensteuer auslöst (Nachweise bei Reuter, a. a. O., Rn. 172 ff.). Die Versicherungsleistung führt, wenn sie in einer Rente besteht, zu einer Besteuerung, i. d. R. mit dem ...