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Verlustabzug bei Körperschaften: Schädlicher Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres
Mit Urteil v. - 9 K 1842/10 K hat das FG Münster entschieden, dass das Verlustabzugsverbot des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb nur beschränkt gilt.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde. Im Juli 2008 wurde ein GmbH-Geschäftsanteil in Höhe von 50 % veräußert, damit lag ein sog. schädlicher Beteiligungserwerb vor. Zum wurde ein verbleibender Verlustabzug zur Körperschaftsteuer in Höhe von 60.000 € festgestellt. Diesen Betrag brachte die GmbH – trotz der Anteilsübertragung – im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2008 in vollem Umfang zum Abzug. Nach den Berechnungen der GmbH war der Verlustvortrag aufgrund des bis zum Anteilserwerb angefallenen Gesamtbetrags der Einkünfte am Übertragungsstichtag bereits vollständig verbraucht. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte bei der Körperschaftsteuerfestsetzung 2008 hingegen lediglich 50 % des Verlustes.
Das FG Münster gab der Klage der GmbH statt und widersprach damit der Auffassung der Finanzverwaltung ( BStBl 2008 I S. 736). Das Abzugsverbot des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG erfasst nach Ansicht des Finanzgerichts nicht den Abzug eines zum Schluss des Vorjahres festgestellten ...