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Lineare und leistungsabhängige Abschreibung bei auf Vorrat angeschafften Anlagen
I. Sachverhalt
Die S AG ist ein Speditionsunternehmen. Am nutzt sie die Gelegenheit, aus einer Insolvenz mehrere neue LKWs (Serienfahrzeuge) zu besonders günstigen Konditionen anzuschaffen. Ein Teil der Lastwagen wird nicht unmittelbar eingesetzt. Für diese wird deshalb zunächst auch keine Zulassung bei der Kfz-Behörde beantragt. Die Zulassung erfolgt erst am . Erst ab diesem Tag beginnt auch der Einsatz der Fahrzeuge.
Die S AG hat LKWs bisher über die betriebsindividuelle Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Eine leistungsabhängige Abschreibung hätte angesichts etwa gleichmäßiger Verteilung der erwarteten Gesamtlaufleistung zu annähernd identischen Jahresabschreibungen geführt.
Die S AG möchte das handels- und steuerrechtliche Jahresergebnis 01 so wenig wie möglich mit Abschreibungen belasten und für den sofort zum Einsatz gelangenden Teil der Neufahrzeuge lineare Abschreibungen vornehmen.
II. Fragestellungen
Kann die S AG bei den auf Vorrat angeschafften LKWs eine Abschreibung für das Jahr 01 unterlassen?
Welche Rolle spielt dabei die Wahl der Abschreibungsmethode?