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Abgrenzung Barlohn – geldwerter Vorteil
Der BFH hat in mehreren Urteilen vom NWB XAAAD-61015, NWB HAAAD-61016, DStR 2011 S. 260, NWB RAAAD-61017, DB 2011 S. 331) zur Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachzuwendung Stellung genommen (siehe hierzu Seifert, StuB 2011 S. 189 f. NWB GAAAD-62451.
Die Finanzverwaltung beabsichtigt, diese BFH-Rechtsprechung amtlich zu veröffentlichen. Mit einem begleitenden BMF-Schreiben ist jedoch gegenwärtig nicht zu rechnen. Die Anwendung in allen offenen Fällen ist damit gesichert. Ob der Gesetzgeber als Reaktion auf diese steuergünstige Rechtsprechung tätig wird und die bisherige 44 €-Freigrenze absenkt, bleibt künftigen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.