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Wirtschaftliche Verursachung
I. … als argumentativer Notnagel
Mit der wirtschaftlichen Verursachung wird gern im Diskurs um streitige Rückstellungsansätze argumentiert. Weil sich nun einmal ein Unternehmen im Wirtschaftsleben tummelt und dieses Geschehen im Jahresabschluss abzubilden hat, ist alles dort Enthaltene irgendwie „wirtschaftlich verursacht”. So gesehen handelt es sich bei dieser Begriffswahl um eine typische, sich großer Beliebtheit erfreuende Leerformel, weil man mit ihr elegant argumentative Löcher stopfen kann. Mit ihr ist also nichts ausgesagt, es bedarf einer Konkretisierung des hinter dieser Worthülse sich verbergenden Gehalts.
II. … bei den Entsorgungsverpflichtungen
Näher zur inhaltlichen Identifizierung der wirtschaftlichen Verursachung durch Gegensatzbildung von „ rechtlich” und wirtschaftlich führt die in den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts begonnene Diskussion über die Behandlung der Entsorgungskosten für Atomkraftwerke. Ausgehend vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde zunächst die volle Passivierung der Entsorgungskosten verlangt. Dabei hatte man allerdings die Rechnung ohne den Gastwirt in Form der Kraftwerksbetreiber gemacht, denn diese hä...