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OLG Karlsruhe Urteil v. - 4 U 210/09

Leitsatz

Leitsatz:

Hat der Erblasser einem Nachkömmling im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Anspruch auf Zahlung eines Gleichstellungsgeldes zugewendet und ist dieser Anspruch wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar, so ist die Zuwendung nicht als Eigengeschenk auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2010 S. 4160
TAAAD-79614

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Nutzungsdauer:
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OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.07.2010 - 4 U 210/09

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