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Steuerrecht | BMF-Schreiben zum häuslichen Arbeitszimmer
Das BMF äußert sich zur Neuregelung der beschränkten Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Nach der Neuregelung durch das JStG 2010 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer rückwirkend ab VZ 2007 abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer
entweder den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (Abzug in unbeschränkter Höhe) oder
für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Abzug bis zu 1.250 €).
Das BMF-Schreiben ist quasi eine umfassende Kommentierung der Neuregelung. Nach dem BMF ist u. a. in den folgenden Fällen anzunehmen, dass kein anderer Arbeitsplatz für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht, so dass die Aufwendun...