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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Beibehaltung der bisherigen Besteuerungspraxis bei Wertgutscheinen

Die Aushändigung eines Wertgutscheins an einen Arbeitnehmer gegen einen Teil der Arbeitsleistung stellt nach einem aktuellen EuGH-Urteil eine entgeltliche sonstige Leistung dar. Die OFD Niedersachsen hat angeordnet, dass bis zum Abschluss der Erörterungen des EuGH-Urteils durch die Finanzverwaltung nach der bisherigen Besteuerungspraxis zu verfahren ist.

Später, in unserer Rubrik „Aktuelle Urteile”, kommentieren wir die neuesten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur lohnsteuerlichen Erfassung von Gutscheinen. Jetzt möchten wir Sie vorab über eine Verwaltungsanweisung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Wertgutscheinen informieren.

In Deutschland werden Wertgutscheine bislang als bloßer Tausch des Zahlungsmittels behandelt. Sie werden somit nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Umsatzsteuerliche Bedeutung erlangt nur der eigentliche Leistungsaustausch bei Einlösung des Gutscheins. Abweichend hiervon hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2010 entschieden: Die Aushändigung eines Wertgutscheins an einen Arbeitnehmer gegen einen Teil der Arbeitsleistung stellt eine entgeltliche sonstige Leistung dar. Diese unterliegt beim Arbeitgeber der Um...

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