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Track 15-19 | Gestaltungstipp: Überlassung von PC, Telefon und Internet an Arbeitnehmer
Ermöglicht der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Nutzung von Computern, Telefon und Internet (auch) für den Privatbereich, ergeben sich eine große Vielzahl von lohnsteuerlichen Möglichkeiten. Diese reichen von der Steuerfreiheit über die pauschale Versteuerung mit 25 % bis hin zur Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des jeweiligen Mitarbeiters. Wir zeigen Ihnen interessante Gestaltungsmöglichkeiten auf und gehen dabei auch auf die Sozialversicherung und die Umsatzsteuer ein.
Track 15 | Überlassung betrieblicher Geräte an Arbeitnehmer
Interessante Steuersparmöglichkeiten eröffnet § 3 Nr. 45 EStG. Steuerfrei sind danach die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten. Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten möchten wir Ihnen hierzu heute einige Gestaltungstipps geben. Daher befassen wir uns nicht nur mit der Lohnsteuer, sondern auch mit der Sozialversicherung und der Umsatzsteuer. Am besten steigen wir direkt mit einem Musterfall ins Thema ein.
Ein Unternehmen stellt allen Mitarbeitern im Außendienst ein Mobiltelefon und einen Laptop zur Verfügung. In angemessenem U...