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Entsendung aus Drittstaaten stammender Arbeitnehmer innerhalb der EU
Einen wichtigen Bereich aus der EU-rechtlichen Thematik des freien Dienstleistungsverkehrs bilden die sog. Entsendefälle. Diese Fälle sind dadurch gekennzeichnet, daß Arbeitnehmer von einem in einem bestimmten EU-Staat ansässigen Unternehmen in einen anderen Mitgliedstaat der EU entsendet werden, um dort zeitlich befristete Arbeitsleistungen zu erbringen. Um hierbei auftretende Fragen (insbesondere Fragen der Anwendbarkeit des nationalen Rechts) zu regeln, hatte die EG-Kommission bereits im Jahre 1991 einen Entwurf für eine EG-Entsende-Richtlinie vorgelegt (ABl EG C Nr. 225 v. , S. 6), der im Jahre 1993 durch einen neuen Entwurf ersetzt wurde (ABl EG C Nr. 187 v. , S. 5). Bislang ist es jedoch noch nicht zur Verabschiedung der europarechtlichen Richtlinie gekommen. Vor diesem Hintergrund hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erhebliche Bedeutung erlangt, das vom datiert (Rechtssache C 43/93 ”Vander Elst”, Sammlung 1994 S. 3803 = EuGRZ 1995 S. 64) und dessen Auswirkungen im vorliegenden Beitrag skizziert werden sollen. Hierbei ist klarzustellen, daß diese arbeitsrechtlich geprägten Entsendefälle nicht identisch sind mit dem Begriff der ”Entsendung”, wie er im Sozialve...