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Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze
I. Einführung
Die Europäische Union ist auf dem Weg zu den International Accounting Standards (IAS). Für die Unternehmenspublizität hat die Europäische Kommission am ihren Vorschlag einer Verordnung vorgelegt, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze regelt. Die Kommission stützt sich insbesondere auf Art. 95 Abs. 1 EG-Vertrag. Sie zielt auf einen integrierten, effizienten Kapitalmarkt durch einheitliche und qualitativ hochwertige Vorschriften über die Rechnungslegung. Damit soll die Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen beschleunigt werden, die bis 2005 erstrebt wird (s. unten Ziff. III, 1).
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist weitreichend. Er erfasst praktisch das geltende Bilanzrecht insgesamt und betrifft alle Unternehmen. Die frühzeitige Einstellung auf die anstehenden Veränderungen ist geboten. Dafür werden hier die Eckpunkte der vorgesehenen Verordnung benannt (unter III) und Konsequenzen für die Bilanzrechtspraxis beleuchtet (unter IV); eingangs geht der Blick auf die Rechtsgrundlagen und maßgebenden Bezüge.
II. Europäische Union und internationale Finanzmärkte
1. Europäisches Bilanzrecht
Bilanzrecht ist ein K...