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Abgrenzung von Restaurationsleistung und Lieferung von Nahrungsmitteln
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-78923 Der EuGH hat nun zu den vier Vorlagen des BFH hinsichtlich der Abgrenzung von Restaurationsleistung und Lieferung von Nahrungsmitteln entschieden. Während die BFH-Vorlagen die potenzielle Gefahr einer Verschärfung für die gesamte Gastronomiebranche bargen, erweist sich das EuGH-Urteil als Entwarnung und sogar teilweise als Lockerung. Das Urteil erfordert eine Überarbeitung des (BStBl 2008 I S. 949). Zu den zugrunde liegenden Sachverhalten und den vorgelegten Rechtsfragen vgl. NWB 12/2010 S. 886.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 13/2011 S. 1059.
Entscheidung des EuGH
[i]EuGH, Urteil v. 10. 3. 2011 - Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 NWB OAAAD-75602 Der EuGH hat entschieden, dass die Abgabe von Speisen durch Imbiss-Unternehmen sowie in Kino-Foyers grundsätzlich eine Lieferung von Nahrungsmitteln ist und somit ermäßigt besteuert werden kann. Dagegen sind die Tätigkeiten eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich Dienstleistungen und somit grundsätzlich nicht ermäßigt. Der EuGH lässt für Sonderfälle eine andere Handhabung offen.
Darüber hinaus hat der EuGH für Recht erkannt, dass die Nahrungsmittel laut der Liste der 6. EG-Richtlinie über die Gegenstände, die zum ermäßi...