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Umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Mit Beschluss v. - VI R 15/10 NWB BAAAD-78888 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass keine Werbungskosten vorliegen, wenn der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht durchführt und stattdessen der andere Ehegatte zum Beschäftigungsort reist.
Kläger waren zusammenveranlagte Eheleute, die gemeinsam in der Stadt A lebten. Der Kläger war in A selbständig tätig. Die Klägerin, für die vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt worden ist, arbeitete im Streitjahr bei einer Versicherung in der Stadt B. Dort wohnte die Klägerin in einer Eigentumswohnung. An den Wochenenden reiste die Klägerin entweder mit dem Pkw oder dem Flugzeug nach A. Der Kläger besuchte die Klägerin mehrmals in B. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Wesentlichen an. Lediglich die Reisekosten des Klägers für dessen Fahrten nach B berücksichtigte das Finanzamt nicht. Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos ( NWB RAAAD-46123). Das Finanzgericht ging davon aus, dass die Reisekosten des Klägers weder für Familienheim...