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Antragsfrist für EU-Vorsteuervergütung läuft ab
[i]Huschens, NWB 18/2010 S. 1420; o. V., NWB 44/2010 S. 3520; Hofmann, NWB 30/2010 S. 2364Die Frist zur Beantragung der Vorsteuervergütung für das Kalenderjahr 2009 in einem anderen EU-Mitgliedstaat läuft am ab. Grundsätzlich ist der Vergütungsantrag bis zum 30. 9. des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen. Für Erstattungsbeträge aus dem Jahr 2009 wurde die Frist jedoch bis zum verlängert. Zur Einhaltung der Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt (Quelle: BZSt online).