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Neues aus dem Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1071Die Finanzverwaltung hat Ende letzten Jahres zahlreiche z. T. gleich lautende Ländererlasse veröffentlicht. Dies geschah wohl auch im Vorgriff auf die neu zu fassenden ErbStR.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Ermittlung der für die Lohnsummenregelung des § 13a Abs. 1 ErbStG maßgebenden Löhne und GehälterMit Erlass v. NWB BAAAD-55235 nimmt das FinMin Baden-Württemberg zur Einbeziehung von Löhnen und Gehältern von Arbeitnehmern Stellung. Es gilt der Grundsatz des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit begünstigtem Unternehmensvermögen. Zum Auseinanderfallen von Begünstigung und Lohnsummeneinbezug kann es bei Beteiligungen an Personengesellschaften bis zu 25 % und bei Anteilen an Kapitalgesellschaften bis zu 25 % mit gleichzeitiger, die Steuerbegünstigung herbeiführender Poolung (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) wie auch bei Beteiligungen, die sog. junges Verwaltungsvermögen darstellen, kommen. Der Erlass trifft auch Aussagen zur Begünstigungsfähigkeit von Drittlandspersonengesellschaften und über Personen- wie auch Kapitalgesellschaften gehaltene Drittlandsbetriebsstätten. Diese stehen zum Teil in Widerspruch zu den ErbStR 2003. Denn die Finanzverwaltung will bei Personengesellschaften contra legem durch den Gesellschaftsanteil auf das dahinter stehende Vermögen durchgreif...BStBl 2010 I S. 1207