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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 174

Ausschluss des Teil- bzw. Halbabzugsverbots bei fehlenden Beteiligungseinnahmen

Aktueller Überblick

Christian Lendewig und Jürgen Jaschke

Das Teil-/Halbeinkünfteverfahren, eine der zentralen Säulen der deutschen Ertragsbesteuerung, ist grundsätzlich ein „zweischneidiges Schwert”. Sowohl die zugrunde liegenden Erträge als auch die entsprechenden Aufwendungen unterliegen einer anteiligen Einbeziehung. Erscheint dieses Besteuerungsprinzip auf den ersten Blick unkompliziert und schlüssig, ergeben sich in der praktischen Anwendung zahlreiche Sonderfragen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Abzugsverbote des § 3c EStG im Allgemeinen sowie über die Grundsätze der Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung zur Anwendung des Teil-/Halbabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG bei einnahmenlosen Beteiligungen im Besonderen.

I. Grundlagen in der Anwendung des § 3c EStG

1. Überblick

§ 3c EStG regelt die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Hintergrund des § 3c EStG ist die Verwirklichung des Korrespondenz- und Konnexitätsprinzips, wonach in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Einnahmen und Ausgaben das gleiche steuerliche Schicksal treffen soll.

Die Regelung erstreckt sich über drei Absätze, die vereinfach...

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Ausschluss des Teil- bzw. Halbabzugsverbots bei fehlenden Beteiligungseinnahmen

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