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Handelsvertreterregelungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
I. Einführung
Trotz aktueller politischer Unsicherheiten im arabischen Raum stellen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) für deutsche Investoren einen idealen Ausgangspunkt für wirtschaftliche Aktivitäten in der Region dar. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass es in den Emiraten weder Einkommen-, noch Umsatz- oder Körperschaftsteuern gibt, d. h. dort erzielte Gewinne können — unter Berücksichtigung der nationalen deutschen Regelungen (u. a. des Außensteuergesetzes) — steuerfrei vereinnahmt werden.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die grundsätzlichen Investitionsmöglichkeiten ausländischer Unternehmen in den VAE wurden bereits an anderer Stelle ausführlich dargestellt (Ochs, IWB 2002, F. 6 Vereinigte Arabische Emirate Gr. 3 S. 1 ff.). Im Folgenden werden nun Besonderheiten im Zusammenhang mit der Einschaltung eines lokalen Handelsvertreters (”local commercial agent”) aufgezeigt.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Ausland stellt sich zu Beginn eines Engagements im arabischen Raum stets die grundsätzliche Frage, wie — gerade auch unter finanziellen Aspekten — der Einstieg in diesen überaus dynamischen Markt gelingen kann.
Ausländischen Unternehmern, die in der Gol...