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Besteuerung der deutsch-indischen Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des neuen DBA-Indien vom 19. Juni 1995
Das momentane Volumen der Exporte nach Indien (ca. 0,5 % der deutschen Gesamtexporte) sowie der gegenwärtige Bestand der dortigen deutschen Direktinvestitionen (Anteil ca. 0,25 % an dem gesamten Bestand der deutschen Direktinvestitionen im Ausland) lassen kaum einen Zweifel aufkommen, daß ”der schlafende Elefant” Indien mit einer Bevölkerung von mittlerweile ca. 1 Mrd. Menschen als Markt der Zukunft von den deutschen Unternehmen erst noch entdeckt werden muß. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Direktinvestitionen in Indien sind teilweise als äußerst günstig zu bezeichnen. Indien bietet dem Investor eine breite Palette an steuerlichen Vergünstigungen, die durch das neue DBA-Indien vom größtenteils dem investierenden deutschen Unternehmen im Rahmen der deutschen Besteuerung erhalten bleiben.
Indien legt im Rahmen seiner neueren Abkommenspolitik großen Wert darauf, daß die dem ausländischen Investor eingeräumten steuerlichen Anreize nicht durch das nationale Steuerrecht des Ansässigkeitsstaats des Investors zunichte gemacht werden (vgl. Govind, Recent Tax Treaty Developments, Asia-Pacific Tax Bulletin 1996, S. 117; Kawatra, Intertax 1997, 52). Dieses Bestreben ist...