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Verbesserte Amtshilfemöglichkeiten im deutsch-österreichischen Verhältnis
Einschränkung des Bankgeheimnisses
Mit Abschluss des Revisionsprotokolls zum bestehenden DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (DBA Österreich) am wird der deutsche Fiskus seine Amtshilfemöglichkeiten für einen weiteren wichtigen Finanzplatz deutscher Kapitalanleger wesentlich verbessern, nachdem der Amtshilfestandard des Art. 26 OECD-MA aus dem Jahr 2005 bzw. des Tax Information Exchange Agreements (TIEA) bereits u. a. in Abkommen mit Liechtenstein vom , Luxemburg vom und der Schweiz vom vereinbart werden konnte. Die drei Monate nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tretenden Regelungen greifen erstmals für Steuerjahre, die nach dem beginnen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund und bisherige Rechtslage zwischen Deutschland und Österreich
1. Umsetzung des OECD-Amtshilfestandards
[i]Nachhaltige Durchsetzung des OECD-AmtshilfestandardsDie Verbesserung der grenzüberschreitenden Amtshilfemöglichkeiten, die auf Ebene der OECD bereits seit Jahrzehnten verfolgt wird, nahm um den Jahreswechsel 2008/2009 durch eine Initiative der Finanzminister von 17 OECD-Mitgliedstaaten ganz erheblich an Fahrt auf. Die Aufstellung von regelmäßig aktu...