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IWB Nr. 6 vom Seite 200

Vereinigtes Königreich diskriminiert im Ausland studierende Studenten durch Grundsteuerregelung

Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission

[i]Verstoß der britischen Grundsteuerregelung gegen EU-RechtDie EU-Kommission hat am (IP/11/295) das Vereinigte Königreich förmlich aufgefordert, seine lokalen Grundsteuerbestimmungen für Studenten zu ändern, da im Ausland studierende Studenten, die den kommunalen Steuern des Vereinigten Königreichs unterliegen, diskriminiert werden. Nach Auffassung der Kommission stellen diese diskriminierenden Bestimmungen einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr dar, weil sie Studenten davon abhalten können, ihr Recht auf ein Studium in einem anderen EU-Land wahrzunehmen. Die Aufforderungen ergehen in der Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme” (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie das Vereinigte Königreich beim EuGH verklagen.

Nach den Bestimmungen des im Vereinigten Königreich geltenden Kommunalrechts können Studenten mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die ihre Ausbildung in England oder Wales fortsetzen möchten, eine Senkung ihrer kommunalen Grundsteuern geltend machen. Diese Senkung wird jedoch Studenten, die der Steuer im Vereinigten Königreich unterliegen, aber in einem anderen Mitglie...

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