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Wirtschaftlicher Erfüllungsrückstand bei progressiven Miet-/Leasingzahlungen
I. Sachverhalt
U schließt am einen fünfjährigen Vertrag über die Anmietung eines Verwaltungsgebäudes ab. Die Miete ist jährlich vorschüssig zu zahlen. Marktkonform wäre eine Jahresmiete von 100 T€. Die Parteien vereinbaren stattdessen jedoch einen progressiven Verlauf der Mieten, wie folgt:
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Jahr | Miete |
1 | 70 |
2 | 85 |
3 | 100 |
4 | 115 |
5 | 130 |
Im Durchschnitt ergibt sich auch hieraus die marktübliche Jahresmiete von 100 T€. Die Miete für das Jahr 01 wird von U pünktlich gezahlt. Zinseffekte werden aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt.
II. Fragestellungen
Ergibt sich der in der GuV 01 zu berücksichtigende Mietaufwand aus der für dieses Jahr geschuldeten Miete von 70 T€ oder der Durchschnittsmiete von 100 T€?
In welchem Bilanzposten ist die Differenz von 30 T€ ggf. zu berücksichtigen?
III. Lösungshinweise
1. Vorrang der bilanziellen Betrachtung
Leistung des U (Mietzahlung) und Gegenleistung des Vertragspartners (Nutzungsüberlassung) stehen sich bezogen auf die einzelnen Perioden nicht ausgeglichen gegenüber. Für die ersten beiden Jahre sind in einem auf die jeweiligen Jahresmiete gerichteten Fremdvergleich zu niedrige, in den späteren Jahren ...