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Das Arbeitsrecht in Polen
Das polnische Arbeitsrecht ist primär im Arbeitsgesetzbuch (AGB) geregelt. Eine ganze Reihe detaillierter Gesetze enthält allerdings zusätzliche Bestimmungen. Als Bestandteile des Arbeitsrechts gelten auch überbetriebliche und betriebliche Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Dies ist dabei von großer Bedeutung, denn die Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrags dürfen für den Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein als die Regelungen des Arbeitsrechts. Verstößt eine einzelvertragliche Regelung gegen dieses Gebot, ist sie von Anfang an unwirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende Regelung des Arbeitsrechts (Art. 18 II i. V. mit Art. 9 AGB).
I. Abschluß des Arbeitsvertrags
1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber kann vom Bewerber die Vorlage von Dokumenten verlangen, die für das künftige Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Hierzu gehört vor allem der Personalfragebogen, der Fragen zum Familienstand des Arbeitnehmers, zur Anzahl seiner Kinder, zu seiner Ausbildung, seinem beruflichen Werdegang und dem Ableisten der allgemeinen Wehrpflicht enthält. Zur Frage, ob darüber hinausgehende Fragen zulässig und vom Stellenbewerber wahrheitsgemäß zu ...