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IWB Nr. 24 vom Seite 1229 Fach 5 Polen Gr. 3 Seite 166

Das Grundstücksrecht in Polen

von Rechtsanwalt/Notar Dr. Peter Diedrich, Gaedertz Rechtsanwälte, Berlin

III. Nutzung/Ausübung

Ist das Eigentum an der Immobilie wirksam erworben worden, so stellt sich die Frage, wie das Grundstück künftig genutzt werden soll und welche Vorschriften dabei beachtet werden müssen. Vorliegend sollen nur die zwei Nutzungsarten behandelt werden, die vom unternehmerischen Standpunkt her für den Erwerber am interessantesten sind. Es handelt sich zum einen um die Bebauung der Immobilie und zum anderen um die Entscheidung, das Grundstück als Sicherheit zu übereignen.

1. Grundzüge der rechtlichen Problematik bei Bauinvestitionen

Die primäre rechtliche Grundlage für Bauvorhaben bilden die baurechtlichen Vorschriften des Gesetzes vom (Dz. U. Nr. 89, Pos. 414 mit Änderungen). Darüber hinaus sind für Bauinvestitionen weitere Vorschriften von Bedeutung: Raumbewirtschaftungsgesetz vom (Dz. U. Nr. 89, Pos. 415, mit Änderungen), Gesetz über den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, Gesetz über Immobilienwirtschaft und die entsprechenden Vorschriften des polnischen Zivilverfahrensgesetzbuches.

Bauvorhaben müssen entweder genehmigt oder lediglich angemeldet werden. Die genehmigungspflichtigen Bauinvestitionen sind sehr breit gefaßt und gemäß Art. 29 BaurechtsG definiert. Di...

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