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IWB Nr. 24 vom Seite 1243 Fach 5 Russische Föderation Gr. 3 Seite 29

Das Gesellschaftsrecht Rußlands

— Ein Rechtsformvergleich aus Sicht des ausländischen Investors —

von Dipl.-Finanzwirt Dipl.-Kaufmann Rainer Zielke, Düsseldorf

Die Entwicklung des Zivil- und Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation (RF) begann mit dem Inkrafttreten des Ersten Teils des Zivilgesetzbuchs der RF (ZGB) zum , der das Allgemeine Schuldrecht sowie Regelungen zu den juristischen Personen, Grundzüge der Gesellschaftsformen und Regelungen zum Eigentumsrecht beinhaltet, und wurde fortgesetzt durch das Inkrafttreten des Zweiten Teils des ZGB zum , womit die verschiedenen Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts geregelt wurden. Schließlich wird für 1999 mit einer Verabschiedung des Dritten Teils des ZGB ge-S. 1245 rechnet. Dieser Dritte Teil wird Regelungen über die gewerblichen Schutzrechte, das Erbrecht und das Internationale Privatrecht enthalten. Weiterhin wurde das Gesellschaftsrecht umfassend neu geregelt. Zu nennen ist hier einerseits das mit Wirkung vom in Kraft getretene Gesetz „Über Aktiengesellschaften„ und andererseits das zum in Kraft getretene Gesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung„ (vgl. z. B. Zielke/Zielke, IWB F. 5 Russ. Föd., Gr. 3, S. 19—26). Von besonderer Bedeutung für den ausländischen Investor sind staatliche Garantien für freie wirtschaftliche Betätigung und für einen wirksamen Schutz de...

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