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Die niederländische GmbH
Die GmbH in den Niederlanden (Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, abgekürzt: BV) ist erst 1971 in das niederländische Recht eingeführt worden. Notwendig wurde dies durch die erste gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie aus dem Jahre 1968. Vor dieser Einführung gab es nur die ”offene” und die ”geschlossene” (besloten) Aktiengesellschaft als zwei Erscheinungsformen desselben Gesellschaftstyps.
Der geschlossene Charakter, also die gesetzlich verankerte Erschwerung der freien Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile, ist das Charakteristikum der BV. Eine freie Anteilsübertragung ist nur in einem sehr beschränkten Umfang zulässig.
Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird die BV noch von weiteren gesetzlichen Vorschriften beeinflußt. Erwähnt seien hier insbesondere das Handelsregistergesetz und das Handelsnamengesetz sowie die Richtlinien des Justizministeriums für die Beurteilung von Gründungen und Satzungsänderungen der AG und GmbH.
I. Stellung des Gesellschafters
Der Gesellschafter kann sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person sein. Seit dem besteht die Möglichkeit zur Gründung einer Einpersonen-BV. Die niederländischen Gesetz...