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Änderungen im französischen Gesellschaftsrecht
Durch das Gesetz vom sind in Frankreich einige gesellschaftsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die die Konzentrationskontrolle, die Stellung der Organe der Aktiengesellschaft, zwischen der Gesellschaft und ihren Leitern geschlossene Verträge, die Rechte der Aktionäre, Aktienoptionen und verschiedene andere Gebiete, u. a. die Rechte des Betriebsrates, betreffen. Ob von einer ”Reform” gesprochen werden kann, mag dahingestellt bleiben. Im Folgenden werden die eingeführten Änderungen kurz zusammengefasst.
I. Konzentrationskontrolle
Art. 86-95 des Gesetzes, die als Art. 430-1 bis 430-10 in den Code de Commerce und als Art. 432-1 des Code du travail eingearbeitet werden, nähern die französischen Fusionskontrollvorschriften an die europäische Rechtslage an und verstärken die Konzentrationskontrolle erheblich: Die Schwellenwerte, die bei einer Konzentration, Verschmelzung, Übernahme oder Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens die Kontrolle auslösen, werden gesenkt
auf 150 Millionen Euro Weltumsatz der Gesamtheit der an dem Konzentrationsvorgang beteiligten Unternehmen,
auf 15 Millionen Euro Frankreichumsatz von mindestens zwei der an dem Vorgang beteiligten Unternehmen.
Die Schwellenw...