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IWB Nr. 9 vom Seite 441 Fach 5 Tschechien Gr. 3 Seite 32

Das novellierte tschechische Insolvenzrecht

Ref. iur. Jan Kallies, Berlin und Wiss. Ass. Jens Lowitzsch, Berlin

I. Einleitung

Am trat mit dem Gesetz über den Konkurs und den Vergleich (KVG) erstmals nach mehr als vierzig Jahren wieder ein Gesetz in Kraft, das Institute und Regularien für die Insolvenz eines Schuldners vorsieht. Das KVG basiert auf der Konkurs-, Vergleichs- und Anfechtungsordnung aus dem Jahre 1931, welche die bis zu jenem Zeitpunkt geltende österreichische Konkursordnung von 1869 ersetzt hatte. Im Rahmen der Neugestaltung der Rechtsordnung unter sozialistischem Regime wurde diese ihrerseits im Jahr 1950 durch die neue Zivilgerichtsordnung außer Kraft gesetzt.

Mit der bislang umfassendsten Novelle der Konkursordnung, die am in Kraft trat, wurde die Reform des tschechischen Konkurs- und Vergleichsverfahrens konsequent fortgesetzt. Gesetzgeberische Motive dieser Novelle waren insbesondere folgende:

  • Erschwerung gläubigerschädigender Vermögensverfügungen nach Stellung des Konkurseröffnungsantrages durch den Gemeinschuldner bzw. nach Zustellung des von einem Gläubiger gestellten Antrages an den Gemeinschuldner;

  • Betonung der Verantwortung des Gläubigerausschusses im Verlauf des Verfahrens;

  • Erweiterung der Möglichkeiten, Vermögen in die Konkursmasse zurückzuführen und das Vermögen besc...

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