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OLG Köln Urteil v. - 8 U 27/09

Leitsatz

Dem Insolvenzverwalter steht gegen den steuerlichen Berater des Insolvenzschuldners nur dann ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Bilanzerstellung zu, wenn feststeht, dass der Insolvenzschuldner unverzüglich Insolvenzantrag hätte stellen müssen, wenn die aufgestellte Bilanz korrekterweise eine Überschuldung ausgewiesen hätte. Dies setzt den Nachweis voraus, dass Handlungsalternativen zur Stellung des Insolvenzantrags nicht bestanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 47 Nr. 1
DStRE 2011 S. 397 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2011 S. 1944
LAAAD-73471

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OLG Köln, Urteil v. 17.12.2009 - 8 U 27/09

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