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Probleme der Sprachregelung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Aufgrund der stetig wachsenden internationalen Verflechtung der deutschen Wirtschaft kommt auch das Sprachproblem in verstärktem Maße auf die Amtsstuben der Finanzverwaltung zu. Es drängt sich die Frage auf, ob sich der Beamte polyglott mit jeder Sprache auseinandersetzen muß oder er sich auf seine Muttersprache beschränken darf.
Das Sprachproblem kann unterschiedliche Ausprägungen zeigen. Es kann zu Anträgen und Erklärungen in einer fremden Sprache kommen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Erörterungen können fremdsprachliche Verträge vorgelegt werden. Im Freistellungsverfahren beim Bundesamt für Finanzen weist der Antragsteller möglicherweise die Art der Tätigkeit durch Verträge in seiner Heimatsprache nach. Dies kann gleichfalls im besonderen Umsatzsteuervergütungsverfahren vorkommen. Immer wieder stellt sich die Frage, ob sich der Beamte mit dem Originaltext begnügen muß, erforderliche Übersetzungen ggf. selbst zu beschaffen hat, oder aber der Steuerpflichtige oder Antragsteller die Übersetzungslast tragen muß.
Der Widerstreit der Interessen ist evident. Der Betroffene will ebenso wie die Verwaltung die zusätzlichen Kosten und Mühen vermeiden, die mit der Beschaffung von Übers...