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IWB Nr. 7 vom Seite 349 Fach 4 Deutschland Gr. 4 Seite 58

Umsetzung des Genfer Markenrechtsvertrags

von Ass. jur. Katrin v. Wedelstädt, M.A., Herne

I. Zustandekommen

Am wurde das Zustimmungsgesetz Deutschlands zu dem am in Genf beschlossen Markenrechtsvertrag verkündet und gleichzeitig die amtliche deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung veröffentlicht (BGBl 2002 II S. 174 ff.).

Dieser Vertrag war seitens der Bundesrepublik am ratifiziert worden. Urheber des Vertragswerkes war die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO / OMPI), eine sich den Belangen des geistigen Eigentums verpflichtende Einrichtung der Vereinten Nationen, der 178 Staaten angehören. Seit 1989 war der Vertragsentwurf in sechs Zusammenkünften eines Expertenkomitees vorbereitet und schließlich auf jener Konferenz im Oktober 1994, der damals 97 Staaten und überstaatliche Organisationen beiwohnten, angenommen worden (Quelle: SUNS — South-North Development Monitor).

Der Vertrag trat dann erst zwei Jahre später — in Anwendung seines Art. 20 nach dem Beitritt Großbritanniens als fünftem Staat — in Kraft. Er bildete lediglich ein Glied in einer Kette von Maßnahmen, welche seit Mitte der 80er Jahre im Bestreben nach Harmonisierung der Rechtsordnungen vereinbart wurden.

Nach Informationen des Auslandsdienstes für gewerblichen Rechtss...

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