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„Gross-up” bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen
I. Einleitung und Problemstellung
1. Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zinszahlungen
Internationale Finanzierungsgeschäfte, z. B. Kreditverträge oder Anleihebegebungen, sind dadurch gekennzeichnet, dass die Vertragsparteien in verschiedenen Staaten ansässig sind. Dabei beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf Finanzierungsverhältnisse in Gestalt von Direktgeschäften, d. h., bei denen der Leistungsaustausch über die Grenze ohne festen Stützpunkt (Betriebsstätte, Personengesellschaft oder Tochtergesellschaft) im Staat des jeweiligen Vertragspartners abgewickelt wird (vgl. Jacobs, a. a. O., S. 280 f., 379, zum Begriff des Direktgeschäfts und zur Abgrenzung zu den anderen Formen grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung). Im Rahmen solcher Finanzierungsverhältnisse ergeben sich regelmäßig grenzüberschreitende Zinszahlungen.
Der Empfänger der Zinszahlungen (Kreditgeber, Anleihezeichner) kann einer beschränkten Steuerpflicht im Quellenstaat unterliegen. Dabei ist theoretisch die Steuererhebung auch in den Fällen eines Direktgeschäfts im Wege einer Steuerveranlagung denkbar. In der Praxis erfo...