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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 78/08

Leitsatz

Leitsatz:

Hat der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren, wurde er daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert (z.B. durch die Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK), und macht er seine Rechte bei der Kasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend, kann er sich auf den Mangel auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-73086

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 26.11.2009 - L 5 KR 78/08

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