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International relevante Änderungen durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999
Das Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999) vom kann im Hinblick auf die steuerrechtlichen Änderungen, die für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von besonderer Bedeutung sind, mit Fug und Recht als ”Reparaturgesetz” zum Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 angesehen werden. Erwähnt seien hier nur folgende Beispiele: Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 bis zum Veranlagungszeitraum 2008 fortgeltende Nachversteuerungspflicht für die vormals gem. § 2a Abs. 3 EStG abgezogenen DBA-Betriebsstättenverluste ist nach Auffassung des Steuergesetzgebers nach wie vor anfällig gegenüber Umgehungshandlungen durch die Steuerpflichtigen, so daß die Nachversteuerungsregelungen nochmals verschärft werden mußten. Der erst durch das StEntlG 1999/2000/2002 in das EStG neu eingefügte § 50a Abs. 7 mußte rückwirkend wieder aufgehoben werden, da der Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission drohte. Der ebenfalls erst durch das StEntlG 1999/2000/2002 neu eingeführte § 8b Abs. 7 KStG mußte wegen EU-rechtlicher Bedenken modifiziert werden. In die §§ 49 und 50 EStG hatten sich durch die Ä...