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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 B 446/08 AS-PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Der Ausschlusstatbestand des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG greift nicht ein, wenn das SG die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht in der Hauptsache abgelehnt hat. Die Tatsache, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes den Wert von 750,00 Ç, der für die Statthaftigkeit der Berufung in der Hauptsache erforderlich wäre, nicht erreicht, steht der Statthaftigkeit der Beschwerde nicht entgegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-72919

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Beschluss v. 18.03.2009 - L 7 B 446/08 AS-PKH

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