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Neues Protokoll zum DBA Australien-USA
Auswirkungen für deutsche Investoren
Am hat die australische Regierung ein neues Protokoll zum DBA Australien-USA 1982 i. d. F. v. unterzeichnet, das Steuerpflichtigen in beiden Staaten ähnliche Vergünstigungen einräumt wie das kürzlich unterzeichnete DBA Großbritannien-USA (vgl. dazu Ehlermann/Doye, a. a. O.). Die geänderten Bestimmungen treten jedoch voraussichtlich erst am in Kraft. Für deutsche Investoren ist diese Rechtsentwicklung vor allem deshalb interessant, weil die mehr als zehnjährigen Verhandlungen über die Revision des DBA Australien-Bundesrepublik Deutschland 1972 nach Aussagen des Australian Taxation Office (ATO) vor dem Abschluss stehen und sich das US-amerikanisch-australische Verhandlungsergebnis u. U. auch in einem neuen DBA zwischen Australien und Deutschland niederschlagen könnte.
I. Wesentliche Änderungen
In dem neuen Protokoll haben Australien und die USA insbesondere die Absenkung der Quellensteuersätze für Dividenden, Lizenzentgelte und Zinsen vereinbart. Der Quellensteuersatz auf Dividenden wird zwar grundsätzlich weiterhin 15 % der Bruttodividende betragen. Er sinkt jedoch auf 5 %, wenn die Empfängerin der Dividende eine Kapitalgesellschaft ist, die an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft unmittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist...