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IWB Nr. 22 vom Seite 1109 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 942

Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA und Aufwandszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung

von Ministerialrat a. D. Karl-Heinz Baranowski, Düsseldorf

I. Einführung

Seit einiger Zeit wird in Deutschland zwischen der Finanzverwaltung und der Wirtschaft verstärkt die Frage diskutiert, ob als Folge der fortschreitenden Globalisierung des Wirtschaftslebens im Fall einer befristeten grenzüberschreitenden Personalentsendung eine Interdependenz zwischen der Steuerberechtigung am Arbeitslohn und dessen Aufwandszuordnung besteht. Es gibt viele Gründe, die ausländische Unternehmen mit Inlandsbeziehungen veranlassen, ihre Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung nach Deutschland zu entsenden (z. B. Mangel an qualifizierten Fachkräften in der deutschen Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft, Erfahrungsaustausch und Sammlung von Auslandserfahrungen, die dem ausländischen Stammhaus oder anderen ausländischen Unternehmensteilen zugute kommen sollen). Deutsche Unternehmen mit Auslandsbeziehungen verhalten sich ebenso. Dabei können die Impulse für die Personalentsendung — je nach Interessenlage — sowohl vom ausländischen (bzw. inländischen) Stammhaus als auch von dessen inländischer (bzw. ausländischer) Zweigniederlassung/Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft ausgehen. Aufgabe der zuständigen Finanzverwaltung ist es, in den Entse...

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Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA und Aufwandszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung

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